Das nachhaltige Management von Forschungsdaten ist eine auch aus der guten wissenschaftlichen Praxis abzuleitende Pflicht. Die Rechtswissenschaft muss dies sowohl von außen als auch nach innen betrachten. In dem Aufsatz wird nach einer allgemeinen Einleitung zu Forschungsdaten und den Chancen digitaler Forschungsdatenhaltung (I.) die Rahmenbedingung des Forschungsdatenmanagements (FDM) beschrieben (II.). Sodann wird das FDM allgemein als rechtliche Pflicht, insbesondere der universitären und öffentlich geförderten Forschung, behandelt (III.). Anschließend wird, in einer Betrachtung nach innen, die Bedeutung des FDM für die rechtswissenschaftliche Forschung selbst untersucht (IV.). Danach erfolgen Hinweise für die Erstellung eines Forschungsdatenmanagementplans für die rechtswissenschaftliche Forschung (V.) und ein Fazit (VI.).
Aufsatz zum FDM in der Die öffentliche Verwaltung (DÖV) 2017, Seite 899 ff.