Rechtsanwalt Paul C. Johannes
E-Commerce

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Der Handel im Internet (Online-Handel, Online-Shopping etc.) hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Eine Vielzahl an Waren und (digitalen) Produkten wird im Internet zum Verkauf angeboten. Besonders beliebt sind auch Internetauktionen bei eBay und anderen Auktionsseiten und Wiederverkäufe auf Plattformen wie Amazon. Oftmals werden die Möglichkeiten eines Web-Shops auch für Marketingzwecke genutzt.

Das Internet hält für Webseiten- und Webshopbetreiber eine Fülle an rechtlichen Fallstricken bereit, die es bei der Gestaltung einer Firmenhomepage oder eines Onlineshops zu beachten gilt. Die Gefahr einer Rechtsverletzung ist mit einem Internetauftritt sehr hoch. Für einen Internetauftritt mit (Online-)Webshop, aber auch jeder anderen Internet-Präsenz, Apps und sonstigen webbasierten Anwendungen sind umfangreiche Informationspflichten und Verbraucherschutzvorschriften nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (BGB, EGBGB, Telemediengesetz, Preisangabenverordnungen u. a.) zu beachten.  Kostspielige Abmahnungen können die Folge der Nichbeachtung solcher Vorschriften sein.

Ich berate zum Fernabsatzrecht, prüfe Webseiten und Onlineshops auf Rechtskonformität (WebsiteCheck) und erstelle und überprüfe

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