Rechtsanwalt Paul C. Johannes
Software- und Lizenzverträge

Software- und Lizenzverträge


Software- und Lizenzverträge


Die Entwicklung oder der Einkauf von Hard- und Software ist eine wichtige Aufgabe auch kleiner Unternehmen. Spezielle Hard- und Software muss für spezialisierte Aufgaben und Einsatzgebiete entwickelt oder angepasst werden. Wirtschaftliche Betätigung ist ohne die Nutzung und Anwendung unterschiedlichster betrieblicher Software nicht mehr möglich.

Ich berate sowohl Entwickler, Softwareschmieden und Verkäufer von IT-Hardware als auch kleine und mittelständische Unternehmen bei der Erstellung und Implementierung von Verträgen,

  • Verträge für die Nutzung oder Entwicklung und Überlassung von Computersoftware,
  • Lastenheften,
  • Gestaltung von Know-how-Vereinbarungen und Lizenzverträgen,
  • Supportverträgen oder Werklieferungsverträgen in Bezug auf Individual- und Standardsoftware,
  • Auftragsschreiben,
  • Service- und Wartungsvereinbarungen.

Ich helfe Ihnen bei Verhandlungen mit Ihren Geschäftspartnern, erstelle Vertragswerke speziell für Ihre Bedürfnisse und setze Ihre Ansprüche auch gerichtlich durch.  Bei Leistungsstörungen und Vertragsverletzungen setze ich Ihre Rechte außergerichtlich durch oder vertrete Sie in gerichtlichen Verfahren.