Rechtsanwalt Paul C. Johannes, LL.M.

Zeisigweg 6

34225 Baunatal

tel          0561 / 708 54 28

fax          0561 / 708 54 29

e-mail    paul.johannes@lawful.de

 

 

 

 

----------------------------------------------

Informationen / Impressum

 

 

USt-IdNr.: DE327605696

----------------------------------------------

Beruf

Paul C. Johannes ist als Rechtsanwalt (gesetzl. Berufsbezeichnung, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland) zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel (siehe www.rak-kassel.de) an.

----------------------------------------------

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme in Höhe von € 250.000 je Versicherungsfall besteht für Rechtsanwalt Paul C. Johannes bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in der Bundesrepublik Deutschland.

----------------------------------------------

Zuständige Aufsichtsbehörde

Rechtsanwaltskammer Kassel,  Karthäuserstraße 5 a, 34117 Kassel

----------------------------------------------

Berufsrechtliche Regelungen

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen können Sie unter www.brak.de unter dem Stichwort "Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch einsehen und abrufen. Es sind die

Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO); Berufsordnung (BORA); Fachanwaltsordnung (FAO); Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) 

----------------------------------------------

Die Dienstleistung

Rechtsberatung und Vertretung, insbesondere im Datenschutzrecht, im Recht der digitalen Wirtschaft, im Urheber- und Medienrecht. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus dem jeweils erteilten Auftrag; ich beginne mit der Bearbeitung nach Auftragserteilung und wahre dabei alle gesetzlichen, gerichtlichen und vereinbarten Fristen. Der Mandant kann den Anwaltsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§ 627 BGB).

----------------------------------------------

Der Preis der Dienstleistung

Die Vergütung richtet sich in der Regel nach einer vor Beginn der Tätigkeit in Textform getroffenen Vergütungsvereinbarung, üblicherweise als Zeithonorar, zuzüglich Auslagen nach Teil 7 des Vergütungsverzeichnisses zum RVG. Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich meist nach dem Gegenstandswert richten. Für eine bloße Beratung ohne Gebührenvereinbarung ist die übliche Vergütung geschuldet (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 Abs. 2 BGB), von Verbrauchern höchstens 250,00 EUR und für ein erstes Beratungsgespräch höchstens 190,00 EUR, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Überweisung zu begleichen. Bei geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe bestehen; sprechen Sie mich darauf an.

----------------------------------------------

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis vermittelt auf Antrag die Rechtsanwaltskammer Kassel (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO). Für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 50.000 EUR ist außerdem die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig (§ 191f BRAO); sie ist anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich [nicht verpflichtet und nicht bereit / bereit].


 

----------------------------------------------

Datenschutzerklärung

Das Wichtigste in Kürze
Ich verarbeite personenbezogene Daten nur, soweit ich sie brauche: um diese Website bereitzustellen, um mit Ihnen zu kommunizieren und um als Rechtsanwalt für meine Mandanten tätig zu sein. Als Rechtsanwalt bin ich zudem gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Wer ist verantwortlich?
Rechtsanwalt Paul C. Johannes, LL.M., Zeisigweg 6, 34225 Baunatal, Telefon 0561 / 708 54 28, E-Mail paul.johannes@lawful.de. Mit allen Fragen zum Datenschutz können Sie sich direkt an mich wenden.

Keine Cookies – deshalb auch kein Cookie-Banner
Vielleicht wundern Sie sich, dass Sie hier nicht nach Ihrer Zustimmung zu Cookies gefragt werden. Das liegt daran, dass diese Website bewusst keine Cookies verwendet und keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste einbindet. Auf Ihrem Gerät wird nichts gespeichert oder ausgelesen, was nicht für die Anzeige der Seite technisch nötig ist. Es gibt also nichts, dem Sie zustimmen müssten.

Wenn Sie diese Website besuchen
Beim Aufruf einer Seite übermittelt Ihr Browser automatisch technische Daten, zum Beispiel:

Ohne diese Daten kann die Seite nicht angezeigt werden. Mein Webhoster speichert sie in Protokolldateien, damit die Website stabil und sicher läuft und Angriffe erkannt werden können. Die IP-Adresse wird dabei anonymisiert gespeichert. Ich führe diese Daten nicht mit anderen Daten zusammen und nutze sie nicht, um Sie zu identifizieren. Nach [x] Tagen werden sie gelöscht. Rechtsgrundlage ist mein berechtigtes Interesse an einer sicheren und funktionsfähigen Website (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).

Wenn Sie mit mir Kontakt aufnehmen
Wenn Sie mir schreiben oder mich anrufen, verarbeite ich Ihre Angaben, um Ihr Anliegen zu beantworten. Dazu gehören etwa Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und der Inhalt Ihrer Nachricht. Das gilt für Mandatsanfragen ebenso wie für Presseanfragen, Einladungen oder Bewerbungen.

Rechtsgrundlage ist je nach Anliegen:

E-Mails werden in der Regel verschlüsselt übertragen, sind aber nicht vollständig vor dem Zugriff Dritter geschützt. Möchten Sie besonders vertrauliche Informationen senden, sprechen Sie mich gern auf einen sicheren Übermittlungsweg an.

Wenn Sie mich beauftragen
Für ein Mandat verarbeite ich die Daten, die ich für Ihre Beratung und Vertretung brauche. Das sind Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten, die Informationen und Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit sowie die Korrespondenz mit Ihnen und anderen Beteiligten.

Ohne die für das Mandat nötigen Angaben kann ich nicht für Sie tätig werden.

Daten über andere Beteiligte
In Mandaten verarbeite ich zwangsläufig auch Daten von Personen, die nicht meine Mandanten sind, etwa Gegner und deren Anwälte, Zeugen oder sonstige Beteiligte. Diese Daten erhalte ich meist von meinen Mandanten, von Gerichten und Behörden, von anderen Beteiligten oder aus öffentlichen Quellen wie Registern.

Ich verarbeite sie, um die Interessen meiner Mandanten wahrzunehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei sensiblen Daten Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). Wegen meiner anwaltlichen Schweigepflicht kann ich diese Personen in der Regel nicht einzeln benachrichtigen (Art. 14 Abs. 5 lit. d DSGVO, § 29 Abs. 1 BDSG). Diese Erklärung soll deshalb auch sie in allgemeiner Form informieren.

Wer Ihre Daten erhält
Ich gebe Daten nur weiter, soweit es für den jeweiligen Zweck nötig ist oder gesetzlich verlangt wird. In Mandaten sind das typischerweise:

Wie lange ich Daten speichere
Ich lösche Daten, sobald ich sie nicht mehr brauche und keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Länger bewahre ich Unterlagen nur auf, solange sie zur Abwehr möglicher Ansprüche aus dem Mandat noch gebraucht werden, in der Regel höchstens zehn Jahre.

Ihre Rechte
Sie können jederzeit:

Eine Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Bitte haben Sie Verständnis, dass meine Schweigepflicht diesen Rechten Grenzen setzen kann. Das gilt etwa, wenn eine Auskunft vertrauliche Informationen meiner Mandanten preisgeben würde (§ 29 Abs. 1 S. 2 BDSG).

Entscheidungen, die ausschließlich automatisiert getroffen werden, gibt es bei mir nicht.

Sie können sich außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für mich zuständig ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, www.datenschutz.hessen.de. Sie können sich aber auch an jede andere Aufsichtsbehörde wenden, etwa an Ihrem Wohnort.

Ihr Widerspruchsrecht
Soweit ich Daten auf Grundlage meines berechtigten Interesses verarbeite (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie dem jederzeit aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21 DSGVO). Ich verarbeite die Daten dann nicht mehr. Das gilt nicht, wenn zwingende schutzwürdige Gründe überwiegen oder die Verarbeitung der Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen dient. Eine formlose Nachricht an paul.johannes@lawful.de genügt.

Stand: September 2026

 

----------------------------------------------

----------------------------------------------

Allgemeine Mandatsbedingungen

Die Bearbeitung von Aufträgen, die Rechtsanwalt Johannes erteilt wurden, erfolgt ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Regelungen einer im Einzelfall getroffenen Mandats- oder Vergütungsvereinbarung gehen vor.

1. Gebührenhinweis

Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5 BRAO). Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten, soweit dort Betragsrahmengebühren anfallen, und für eine Beratung ohne Gebührenvereinbarung (§ 34 RVG); ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde.

2. Gegenstand der Rechtsberatung

Die Rechtsberatung des Rechtsanwalts bezieht sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich des dort unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union. Rechtsanwalt Johannes ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte heranzuziehen; Dienstleistern darf er nach Maßgabe des § 43e BRAO Zugang zu mandatsbezogenen Informationen gewähren. Sofern dadurch zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die Zustimmung des Mandanten einzuholen.

3. Pflichten des Rechtsanwalts

Es gelten die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen. Insbesondere wird der Rechtsanwalt die Rechtssache des Mandanten sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich vertreten. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Wegen aller Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO verwiesen, die unter [URL] abrufbar sind und auf Wunsch in Textform übermittelt werden.

4. Pflichten des Mandanten

Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant sollte während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Der Mandant wird mitteilen, wenn er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist. Er wird den Rechtsanwalt unverzüglich über ihm in der Angelegenheit zugehende Schreiben, Zustellungen und Fristen unterrichten. Der Mandant wird die ihm vom Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

5. Rechtsschutzversicherung

Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist, den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird er von der Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt sind. Die Einholung der Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung und die in diesem Zusammenhang geführte Korrespondenz ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit, die gesondert vergütet werden kann; der Rechtsanwalt weist vor Übernahme dieser Tätigkeit darauf hin, ob er sie berechnet. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel nur die gesetzliche Vergütung; eine darüber hinausgehende vereinbarte Vergütung trägt der Mandant.

6. Unterrichtung des Mandanten per E-Mail

Soweit der Mandant eine E-Mail-Adresse mitteilt, stimmt er – jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich – zu, dass ihm der Rechtsanwalt mandatsbezogene Informationen per unverschlüsselter E-Mail zusendet (§ 2 Abs. 2 BORA). Dem Mandanten ist bekannt, dass bei unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist und Dritte Inhalte zur Kenntnis nehmen oder verändern können. Für besonders schutzbedürftige Inhalte, insbesondere Daten Dritter oder Gesundheitsdaten, stimmen die Parteien im Einzelfall einen gesicherten Übermittlungsweg ab; auf Wunsch bietet der Rechtsanwalt eine verschlüsselte Übermittlung an. Soweit der Mandant zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem Rechtsanwalt mit.

7. Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung

Der Mandant ist verpflichtet, auf Anforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss (§ 9 RVG) und die fällige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der Honorarforderung des Rechtsanwalts hiermit an diesen ab; der Rechtsanwalt nimmt die Abtretung an. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs sowie vorgerichtlich kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts und auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis besteht (§ 12a Abs. 1 ArbGG); insoweit trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst. In Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet das Gericht über die Kosten nach billigem Ermessen (§ 81 FamFG), sodass eine Erstattung der Anwaltskosten auch bei Obsiegen nicht gesichert ist.

8. Aktenaufbewahrung und Vernichtung

Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von sechs Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag beendet wurde (§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3 BRAO), vernichtet werden, sofern der Mandant diese Akten nicht vorher in der Kanzlei des Rechtsanwalts abholt. Im Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 3 BRAO: Die Pflicht zur Aufbewahrung der vom Mandanten erhaltenen Dokumente entfällt bereits, wenn der Mandant einer Aufforderung, sie in Empfang zu nehmen, nicht binnen sechs Monaten nach Zugang nachkommt.

9. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; hat der Mandant als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz der zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).