Rechtsanwalt Paul C. Johannes, LL.M.
Zeisigweg 6
34225 Baunatal
tel 0561 / 708 54 28
fax 0561
/ 708 54 29
e-mail paul.johannes@lawful.de
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Informationen / Impressum
USt-IdNr.:
DE327605696
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Beruf
Paul C. Johannes ist als Rechtsanwalt
(gesetzl. Berufsbezeichnung, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
zugelassen und gehört der Rechtsanwaltskammer Kassel (siehe www.rak-kassel.de)
an.
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Angaben
zur Berufshaftpflichtversicherung
Eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
Versicherungssumme in Höhe von € 250.000 je Versicherungsfall besteht für
Rechtsanwalt Paul C. Johannes bei der HDI
Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Der räumliche
Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in der
Bundesrepublik Deutschland.
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Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Kassel, Karthäuserstraße
5 a, 34117 Kassel
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Berufsrechtliche Regelungen
Die maßgeblichen berufsrechtlichen
Regelungen können Sie unter www.brak.de unter dem Stichwort
"Berufsrecht" auf Deutsch und Englisch einsehen und abrufen. Es sind
die
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO);
Berufsordnung (BORA); Fachanwaltsordnung (FAO);
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Berufsregeln der Rechtsanwälte der
Europäischen Union (CCBE)
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Die Dienstleistung
Rechtsberatung und Vertretung, insbesondere
im Datenschutzrecht, im Recht der digitalen Wirtschaft, im Urheber- und
Medienrecht. Art, Umfang und Zeitpunkt der Leistung ergeben sich aus dem
jeweils erteilten Auftrag; ich beginne mit der Bearbeitung nach Auftragserteilung
und wahre dabei alle gesetzlichen, gerichtlichen und vereinbarten Fristen. Der
Mandant kann den Anwaltsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen
(§ 627 BGB).
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Der
Preis der Dienstleistung
Die Vergütung richtet sich in der Regel nach
einer vor Beginn der Tätigkeit in Textform getroffenen Vergütungsvereinbarung,
üblicherweise als Zeithonorar, zuzüglich Auslagen nach Teil 7 des
Vergütungsverzeichnisses zum RVG. Ohne Vereinbarung gelten die gesetzlichen
Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die sich meist nach dem
Gegenstandswert richten. Für eine bloße Beratung ohne Gebührenvereinbarung ist die
übliche Vergütung geschuldet (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG, § 612 Abs. 2 BGB), von
Verbrauchern höchstens 250,00 EUR und für ein erstes Beratungsgespräch
höchstens 190,00 EUR, jeweils zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Rechnungen
sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang per Überweisung zu begleichen. Bei
geringem Einkommen kann ein Anspruch auf Beratungshilfe oder Prozess- bzw.
Verfahrenskostenhilfe bestehen; sprechen Sie mich darauf an.
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Außergerichtliche Streitbeilegung
Bei Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis
vermittelt auf Antrag die Rechtsanwaltskammer Kassel (§ 73 Abs. 2 Nr. 3 BRAO).
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 50.000 EUR ist
außerdem die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787
Berlin, www.s-d-r.org, zuständig (§ 191f BRAO); sie ist anerkannte
Verbraucherschlichtungsstelle. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bin ich [nicht verpflichtet und nicht
bereit / bereit].
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Datenschutzerklärung
Das Wichtigste in
Kürze
Ich verarbeite personenbezogene Daten nur, soweit ich sie brauche: um diese
Website bereitzustellen, um mit Ihnen zu kommunizieren und um als Rechtsanwalt
für meine Mandanten tätig zu sein. Als Rechtsanwalt bin ich zudem gesetzlich
zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Wer ist
verantwortlich?
Rechtsanwalt Paul C. Johannes, LL.M., Zeisigweg 6,
34225 Baunatal, Telefon 0561 / 708 54 28, E-Mail paul.johannes@lawful.de. Mit allen
Fragen zum Datenschutz können Sie sich direkt an mich wenden.
Keine Cookies –
deshalb auch kein Cookie-Banner
Vielleicht wundern Sie sich, dass Sie hier nicht nach Ihrer Zustimmung zu
Cookies gefragt werden. Das liegt daran, dass diese Website bewusst keine
Cookies verwendet und keine Analyse-, Tracking- oder Werbedienste einbindet.
Auf Ihrem Gerät wird nichts gespeichert oder ausgelesen, was nicht für die
Anzeige der Seite technisch nötig ist. Es gibt also nichts, dem Sie zustimmen
müssten.
Wenn Sie diese
Website besuchen
Beim Aufruf einer Seite übermittelt Ihr Browser automatisch technische Daten,
zum Beispiel:
Ohne diese Daten
kann die Seite nicht angezeigt werden. Mein Webhoster speichert sie in
Protokolldateien, damit die Website stabil und sicher läuft und Angriffe
erkannt werden können. Die IP-Adresse wird dabei anonymisiert gespeichert. Ich
führe diese Daten nicht mit anderen Daten zusammen und nutze sie nicht, um Sie
zu identifizieren. Nach [x] Tagen werden sie gelöscht. Rechtsgrundlage ist mein
berechtigtes Interesse an einer sicheren und funktionsfähigen Website (Art. 6 Abs.
1 lit. f DSGVO).
Wenn Sie mit mir
Kontakt aufnehmen
Wenn Sie mir schreiben oder mich anrufen, verarbeite ich Ihre Angaben, um Ihr
Anliegen zu beantworten. Dazu gehören etwa Ihr Name, Ihre Kontaktdaten und der Inhalt
Ihrer Nachricht. Das gilt für Mandatsanfragen ebenso wie für Presseanfragen,
Einladungen oder Bewerbungen.
Rechtsgrundlage
ist je nach Anliegen:
E-Mails werden in
der Regel verschlüsselt übertragen, sind aber nicht vollständig vor dem Zugriff
Dritter geschützt. Möchten Sie besonders vertrauliche Informationen senden,
sprechen Sie mich gern auf einen sicheren Übermittlungsweg an.
Wenn Sie mich beauftragen
Für ein Mandat verarbeite ich die Daten, die ich für Ihre Beratung und
Vertretung brauche. Das sind Ihre Kontakt- und Rechnungsdaten, die
Informationen und Unterlagen zu Ihrer Angelegenheit sowie die Korrespondenz mit
Ihnen und anderen Beteiligten.
Ohne die für das
Mandat nötigen Angaben kann ich nicht für Sie tätig werden.
Daten über andere
Beteiligte
In Mandaten verarbeite ich zwangsläufig auch Daten von Personen, die nicht meine
Mandanten sind, etwa Gegner und deren Anwälte, Zeugen oder sonstige Beteiligte.
Diese Daten erhalte ich meist von meinen Mandanten, von Gerichten und Behörden,
von anderen Beteiligten oder aus öffentlichen Quellen wie Registern.
Ich verarbeite
sie, um die Interessen meiner Mandanten wahrzunehmen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, bei sensiblen Daten Art. 9 Abs. 2 lit. f DSGVO). Wegen meiner anwaltlichen Schweigepflicht
kann ich diese Personen in der Regel nicht einzeln benachrichtigen (Art. 14
Abs. 5 lit. d DSGVO, § 29 Abs. 1 BDSG). Diese
Erklärung soll deshalb auch sie in allgemeiner Form informieren.
Wer Ihre Daten
erhält
Ich gebe Daten nur weiter, soweit es für den jeweiligen Zweck nötig ist oder
gesetzlich verlangt wird. In Mandaten sind das typischerweise:
Wie lange ich
Daten speichere
Ich lösche Daten, sobald ich sie nicht mehr brauche und keine
Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Länger bewahre ich
Unterlagen nur auf, solange sie zur Abwehr möglicher Ansprüche aus dem Mandat
noch gebraucht werden, in der Regel höchstens zehn Jahre.
Ihre Rechte
Sie können jederzeit:
Eine Einwilligung
können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Bitte haben Sie
Verständnis, dass meine Schweigepflicht diesen Rechten Grenzen setzen kann. Das
gilt etwa, wenn eine Auskunft vertrauliche Informationen meiner Mandanten
preisgeben würde (§ 29 Abs. 1 S. 2 BDSG).
Entscheidungen,
die ausschließlich automatisiert getroffen werden, gibt es bei mir nicht.
Sie können sich
außerdem bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für mich zuständig
ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, www.datenschutz.hessen.de. Sie
können sich aber auch an jede andere Aufsichtsbehörde wenden, etwa an Ihrem
Wohnort.
Ihr
Widerspruchsrecht
Soweit ich Daten auf Grundlage meines berechtigten Interesses verarbeite (Art.
6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie dem jederzeit aus
Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben (Art. 21
DSGVO). Ich verarbeite die Daten dann nicht mehr. Das gilt nicht, wenn
zwingende schutzwürdige Gründe überwiegen oder die Verarbeitung der
Durchsetzung oder Abwehr von Rechtsansprüchen dient. Eine formlose Nachricht an
paul.johannes@lawful.de genügt.
Stand: September
2026
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Allgemeine Mandatsbedingungen
Die Bearbeitung von Aufträgen,
die Rechtsanwalt Johannes erteilt wurden, erfolgt ausschließlich zu den
nachfolgenden allgemeinen Mandatsbedingungen. Abweichende oder ergänzende
Regelungen einer im Einzelfall getroffenen Mandats- oder Vergütungsvereinbarung
gehen vor.
1.
Gebührenhinweis
Die für die anwaltliche Tätigkeit zu erhebenden
Gebühren richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert (§ 49b Abs. 5
BRAO). Etwas anderes gilt in Straf- und Bußgeldsachen sowie in
sozialrechtlichen und sozialgerichtlichen Angelegenheiten, soweit dort
Betragsrahmengebühren anfallen, und für eine Beratung ohne Gebührenvereinbarung
(§ 34 RVG); ferner dann, wenn eine hiervon abweichende Vergütungsvereinbarung
getroffen wurde.
2.
Gegenstand der Rechtsberatung
Die Rechtsberatung des Rechtsanwalts bezieht
sich ausschließlich auf das Recht der Bundesrepublik Deutschland einschließlich
des dort unmittelbar geltenden Rechts der Europäischen Union. Rechtsanwalt
Johannes ist berechtigt, zur Bearbeitung des Mandats Mitarbeiter, andere
Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte und sonstige fachkundige Dritte
heranzuziehen; Dienstleistern darf er nach Maßgabe des § 43e BRAO
Zugang zu mandatsbezogenen Informationen gewähren. Sofern dadurch
zusätzliche Kosten entstehen, verpflichtet sich der Rechtsanwalt, zuvor die
Zustimmung des Mandanten einzuholen.
3.
Pflichten des Rechtsanwalts
Es gelten die maßgeblichen berufsrechtlichen
Regelungen. Insbesondere wird der Rechtsanwalt die Rechtssache des Mandanten
sorgfältig prüfen, ihn über das Ergebnis der Prüfung unterrichten und gegenüber
Dritten die Interessen des Mandanten im jeweils beauftragten Umfang rechtlich
vertreten. Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet.
Die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt nicht, soweit die Berufsordnung oder
andere Rechtsvorschriften Ausnahmen zulassen oder die Durchsetzung oder Abwehr
von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des
Rechtsanwalts in eigener Sache die Offenbarung erfordern. Wegen aller Fragen im
Zusammenhang mit der Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener
Daten wird auf die Datenschutzhinweise nach Art. 13 und 14 DSGVO verwiesen, die
unter [URL] abrufbar sind und auf Wunsch in Textform übermittelt werden.
4.
Pflichten des Mandanten
Der Mandant wird den Rechtsanwalt über alle
mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß
informieren und ihm sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und
Daten in geordneter Form übermitteln. Der Mandant sollte während der Dauer des
Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Gerichten, Behörden, der Gegenseite
oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufnehmen. Der Mandant wird mitteilen, wenn
er seine Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. wechselt oder
über längere Zeit wegen Urlaubs oder aus anderen Gründen nicht erreichbar ist.
Er wird den Rechtsanwalt unverzüglich über ihm in der Angelegenheit zugehende
Schreiben, Zustellungen und Fristen unterrichten. Der Mandant wird die ihm vom
Rechtsanwalt übermittelten Schreiben und Schriftsätze sorgfältig daraufhin
überprüfen, ob die darin enthaltenen Sachverhaltsangaben wahrheitsgemäß und
vollständig sind.
5.
Rechtsschutzversicherung
Soweit der Rechtsanwalt auch beauftragt ist,
den Schriftwechsel mit der Rechtsschutzversicherung zu führen, wird er von der
Verschwiegenheitsverpflichtung im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung
ausdrücklich befreit. In diesem Fall versichert der Mandant, dass der
Versicherungsvertrag mit der Rechtsschutzversicherung weiterhin besteht, keine Beitragsrückstände
bestehen und in gleicher Angelegenheit keine anderen Rechtsanwältinnen oder
Rechtsanwälte beauftragt sind. Die Einholung der Deckungszusage bei der
Rechtsschutzversicherung und die in diesem Zusammenhang geführte Korrespondenz
ist eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit, die gesondert vergütet werden
kann; der Rechtsanwalt weist vor Übernahme dieser Tätigkeit darauf hin, ob er
sie berechnet. Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und werden
nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Rechtsschutzversicherung
übernimmt in der Regel nur die gesetzliche Vergütung; eine darüber
hinausgehende vereinbarte Vergütung trägt der Mandant.
6.
Unterrichtung des Mandanten per E-Mail
Soweit der Mandant eine E-Mail-Adresse
mitteilt, stimmt er – jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich – zu,
dass ihm der Rechtsanwalt mandatsbezogene Informationen per unverschlüsselter E-Mail
zusendet (§ 2 Abs. 2 BORA). Dem Mandanten ist bekannt, dass bei
unverschlüsselten E-Mails nur eingeschränkte Vertraulichkeit gewährleistet ist
und Dritte Inhalte zur Kenntnis nehmen oder verändern können. Für besonders
schutzbedürftige Inhalte, insbesondere Daten Dritter oder Gesundheitsdaten,
stimmen die Parteien im Einzelfall einen gesicherten Übermittlungsweg ab; auf
Wunsch bietet der Rechtsanwalt eine verschlüsselte Übermittlung an. Soweit der Mandant
zum Einsatz von Signaturverfahren und Verschlüsselungsverfahren die technischen
Voraussetzungen besitzt und deren Einsatz wünscht, teilt er dies dem
Rechtsanwalt mit.
7.
Zahlungspflicht des Mandanten; Abtretung; Kostenerstattung
Der Mandant ist verpflichtet, auf
Anforderung des Rechtsanwalts einen angemessenen Vorschuss (§ 9 RVG) und die
fällige Vergütung des Rechtsanwalts zu bezahlen. Dies gilt auch, wenn
Kostenerstattungsansprüche gegen Rechtsschutzversicherung, Gegenseite oder Dritte
bestehen. Der Mandant tritt sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung durch die
Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte in Höhe der
Honorarforderung des Rechtsanwalts hiermit an diesen ab; der Rechtsanwalt nimmt
die Abtretung an. Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass in
arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs sowie
vorgerichtlich kein Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts
und auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis besteht (§ 12a Abs. 1 ArbGG);
insoweit trägt jede Partei ihre Anwaltskosten unabhängig vom Ausgang selbst. In
Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit entscheidet das Gericht über die
Kosten nach billigem Ermessen (§ 81 FamFG), sodass
eine Erstattung der Anwaltskosten auch bei Obsiegen nicht gesichert ist.
8.
Aktenaufbewahrung und Vernichtung
Der Mandant wird darauf hingewiesen, dass Handakten
des Rechtsanwalts bis auf die Kostenakte und etwaige Titel nach Ablauf von
sechs Jahren, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Auftrag
beendet wurde (§ 50 Abs. 1 S. 2 und 3 BRAO), vernichtet werden, sofern der
Mandant diese Akten nicht vorher in der Kanzlei des Rechtsanwalts abholt. Im
Übrigen gilt § 50 Abs. 2 S. 3 BRAO: Die Pflicht zur Aufbewahrung der vom
Mandanten erhaltenen Dokumente entfällt bereits, wenn der Mandant einer Aufforderung,
sie in Empfang zu nehmen, nicht binnen sechs Monaten nach Zugang nachkommt.
9.
Schlussbestimmungen
Die Rechtsunwirksamkeit einer Bestimmung
berührt die Rechtswirksamkeit der anderen Vertragsteile nicht. Es gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland; hat der Mandant als Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, bleibt ihm der Schutz der
zwingenden Bestimmungen des Rechts dieses Staates erhalten (Art. 6 Abs. 2 Rom
I-VO).