Rechtsanwalt Paul C. Johannes
Datenschutz

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Datenschutz


Datenschutz soll das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützen.  Jedes Unternehmen hat bei der Verarbeitung und Nutzung von Kunden- oder Arbeitnehmerdaten die einschlägigen Datenschutzvorschriften zu beachten. Bei fehlerhafter Datenverarbeitung drohen Bußgelder sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen.

Ich berate und vertrete Unternehmen und Privatpersonen in allen Belangen des Datenschutzrechts. Dazu zählt unter anderem

  • die Prüfung von Geschäftsmaßnahmen auf Datenschutzkonformität (Compliance),
  • Beratung zur Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung und das neue deutsche Datenschutzrecht,
  • Beratung und Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen,
  • Beratung und Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter,
  • die Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen,
  • Verhandlung mit datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.