Rechtsanwalt Paul C. Johannes
Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht


Wettbewerbsrecht


Im Falle von unlauterem Verhalten kann ein Unternehmen von Konkurrenten abgemahnt und auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt werden. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz von Wettbewerbern, Verbrauchern und sonstigen Marktteilnehmern. Ein härter werdender globaler Wettbewerb und eine sich ständig ändernde Rechtsprechung stellen immer neue Anforderungen an Unternehmen bei der Gestaltung von Produkten, Verpackungen oder Werbung.

Ich mahne unlauteres Verhalten von Wettbewerbern für Sie ab und setze Ihre Ansprüche vor Gericht durch. Wenn Sie selbst von einer Abmahnung betroffen sind, stehe ich Ihnen zur Seite, überpüfe die Abmahnung, berate zum weiteren Vorgehen, wehre Forderungen ab und helfe Ihnen die Sache aus der Welt zu schaffen. Aufgrund meiner Erfahrung im Wettbewerbsrecht berate ich Sie bei der Abwehr oder Durchsetzung von

  • Unterlassungsansprüchen,
  • Auskunftsansprüchen,
  • Beseitigungsansprüchen,
  • Vernichtungsansprüchen und
  • Schadensersatzansprüchen.