Datenschutz
Datenschutz soll das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung schützen. Jedes Unternehmen hat bei der Verarbeitung und Nutzung von Kunden- oder Arbeitnehmerdaten die einschlägigen Datenschutzvorschriften zu beachten. Bei fehlerhafter Datenverarbeitung drohen Bußgelder sowie die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen.
Ich berate und vertrete Unternehmen und Privatpersonen in allen Belangen des Datenschutzrechts. Dazu zählt unter anderem
- die Prüfung von Geschäftsmaßnahmen auf Datenschutzkonformität (Compliance),
- Beratung zur Umstellung auf die Datenschutz-Grundverordnung und das neue deutsche Datenschutzrecht,
- Beratung und Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen,
- Beratung und Unterstützung interner Datenschutzbeauftragter,
- die Abwehr von Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen,
- Verhandlung mit datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden.